Fischen
Am Greifensee herrscht Freiangelrecht. Das heisst, vom Ufer aus darf ohne Patent mit einer Angelrute oder einer Schnur mit einem einzigen Köder mit einfachem Haken gefischt werden. Erlaubt sind natürliche Köder, Lebensmittel sowie künstliche Fliegen. Ausgenommen sind Köderfische. Fliegen dürfen maximal Hakengrösse 8 aufweisen.
Merkblatt Fanglimiten, Mindestmasse und Schonzeiten
Zusätzlich gelten folgende Bestimmungen zum Schutz der Fische und der Natur am Greifensee:
- Im Schutzgebiet darf von Wegen und Stegen aus gefischt werden. Es ist verboten, diese zu verlassen (Trampelfade sind keine Wege!).
- Vom Boot aus ist das Angeln nur mit Patent erlaubt.
- Die Seeschutzzonen dürfen nicht mit dem Boot befahren werden.
- Halten Sie - auf dem See - entlang der Schilfufer einen Abstand von mindestens 25 Metern.
- Auf dem See sind keine Motorboote erlaubt.
- Fischen in der Glatt vom Wehr bis zur Schwerzenbachstrasse ist verboten.
- Achten Sie darauf, dass Sie keinen Silch zurücklassen – dieser kann für Vögel zu einer tödlichen Falle werden. Haben Sie Silch gefunden, den Sie nicht mitnehmen können? Melden Sie es uns. Vielen Dank!
Auf der interaktiven Karte rechts finden Sie geeignete Orte zum Fischen.
Weiterführende Informationen zu Fischereibestimmungen auf dem Greifensee und im Kanton finden Sie auf der Website der Kantonalen Fischerei- und Jagdverwaltung. Gerne geben Ihnen auch die Ranger am See Auskunft über die Bestimmungen der Schutzverordnung.
Petri Heil!
Achtung: Schiffsmelde- und Reinigungspflich für immatrikulierte Schiffe per 1. April 2025
Im Zürichsee wurden anfangs September 2024 einzelne Exemplare der invasiven Quaggamuschel gefunden. Damit sie nicht mit Booten in andere Zürcher Gewässer verschleppt wird, gilt per 1. April 2025 im Kanton Zürich eine Schiffsmelde- und Reinigungspflicht für alle immatrikulierten Boote: Wer sein immatrikuliertes Schiff oder Boot von einem Gewässer in ein anderes verlegen will, muss diesen Gewässerwechsel ab April vorab über eine digitale Plattform melden. Anschliessend muss das Schiff durch eine autorisierte Reinigungsstelle fachgerecht gereinigt werden. Die Reinigung wird mit einem Eintrag auf der elektronischen Meldeplattform bestätigt. Die Halterin oder der Halter erhält daraufhin eine Einwasserungsfreigabe. Bei einer Kontrolle beim Einwassern oder auf dem Gewässer muss die Einwasserungsfreigabe digital oder ausgedruckt vorgezeigt werden. Zudem müssen auch Kleinboote, Stand-Up-Paddel, etc. sowie Fischerei- und Tauchausrüstung bei einem Wechseln von einem See in den nächsten gründlich gereinigt werden. > Mehr Informationen