Baden und Schwimmen
Der Greifensee ist zum Baden und Schwimmen sehr beliebt. Zu Recht! Seine naturbelassenen Ufer und die Ruhe ohne Motorenlärm machen einen Ausflug an den See unvergesslich.
Als grösstes Naturschutzgebiet des Kantons Zürich und als Wasser- und Zugvogelreservat nationaler Bedeutung ist der Greifensee gleichzeitig für viele Tiere und Pflanzen ein wichtiger Rückzugsort.
Damit die sensible Natur mit den seltenen Tieren und Pflanzen nicht gestört wird, gilt es ein paar Punkte für ein naturfreundliches Baden und Wassersporttreiben zu beachten:
- Auch als Schwimmerin oder Schwimmer und mit Luftmatratzen oder Gummibooten den Mindestabstand von 25 Metern zum Schilf und Schwimmblattbeständen (z.B. Seerosen) einhalten; besser sind 100 Meter
- Seeschutzzonen (mit gelben Bojen gekennzeichnet) nicht befahren oder darin schwimmen
- Lärm vermeiden
- Grosse Distanz zu Vogelansammlungen wahren
- Die offiziellen Stellen in den Erholungszonen zum Baden, Einwassern oder Anlanden nutzen (an vielen Stegen ist dies verboten)
- Keine ferngesteuerten Spielzeugschiffe, Drohnen oder Boote und andere Schwimmkörper mit Motor nutzen (es gilt ein generelles Verbot von motorisierten Gegenständen)
- Schutzgebiete nicht betreten
- Hunde in den Schutzzonen an der Leine führen
- Geltende Fischereiregeln einhalten
Herzlichen Dank für deinen Einsatz für die Natur und Artenvielfalt am Greifensee!
Achtung: Schiffsmelde- und Reinigungspflich für immatrikulierte Schiffe per 1. April 2025
Im Zürichsee wurden anfangs September 2024 einzelne Exemplare der invasiven Quaggamuschel gefunden. Damit sie nicht mit Booten in andere Zürcher Gewässer verschleppt wird, gilt per 1. April 2025 im Kanton Zürich eine Schiffsmelde- und Reinigungspflicht für alle immatrikulierten Boote: Wer sein immatrikuliertes Schiff oder Boot von einem Gewässer in ein anderes verlegen will, muss diesen Gewässerwechsel ab April vorab über eine digitale Plattform melden. Anschliessend muss das Schiff durch eine autorisierte Reinigungsstelle fachgerecht gereinigt werden. Die Reinigung wird mit einem Eintrag auf der elektronischen Meldeplattform bestätigt. Die Halterin oder der Halter erhält daraufhin eine Einwasserungsfreigabe. Bei einer Kontrolle beim Einwassern oder auf dem Gewässer muss die Einwasserungsfreigabe digital oder ausgedruckt vorgezeigt werden. Zudem müssen auch Kleinboote, Stand-Up-Paddel, etc. sowie Fischerei- und Tauchausrüstung bei einem Wechseln von einem See in den nächsten gründlich gereinigt werden. > Mehr Informationen