Der Greifensee
Der Greifensee ist mit einer maximalen Länge von rund 6,5 Kilometern, einer maximalen Breite von 1,6 Kilometern und einer Fläche von 8,45 Quadratkilometern der zweitgrösste See des Kantons Zürich. Hauptzuflüsse des Greifensees sind die Ustermer Aa (Ausfluss des Pfäffikersees) und der Aabach, Abfluss ist die Glatt. Das Einzugsgebiet umfasst 13 Gemeinden, in denen rund 120000 Personen wohnen. Wegen seiner Lage inmitten der Agglomeration Zürich ist der Greifensee ein attraktives Naherholungsgebiet.
Im Laufe des 20. Jahrhunderts nahm auf der einen Seite die Bevölkerung im Umkreis des Greifensees explosionsartig zu, auf der anderen Seite wurde aber auch der Naturschutz zu einem wichtigen Thema. Um das Gleichgewicht zwischen dem zunehmenden Erholungsdruck und dem Naturschutz zu regeln, wurde 1941 die erste Greifensee-Schutzverordnung erlassen. Ihr Verdienst war es, dass das Seeufer langfristig von Bebauungen frei gehalten wurde. Zudem diente sie als Grundlage für die heute gültige Schutzverordnung, die 1994 in Kraft trat.
Die Schutzverordnung von 1994 war umstritten, da sie eine Einschränkung für den Wassersport, die Fischerei sowie für Erholungssuchende mit sich brachte. So sind 8% der Seefläche ganzjährig gesperrt, und zu den Schilfbeständen muss Abstand gehalten werden. Am Ufer dürfen innerhalb der Schutzzone die Wege nicht verlassen und Hunde müssen an der Leine geführt werden.
Zentrales Prinzip der Schutzverordnung ist die Unterscheidung in Zonen, in denen einerseits der Mensch und andererseits die Natur Vorrang hat. In den Gebieten am oberen und unteren Greifensee steht der Natur- und Uferschutz im Vordergrund. Die Zone entlang des Ustermer Seeufers dient hingegen der Erholung, soweit dies mit dem Schutz des Gebietes vereinbar ist. Die Landschaftsschutzzone zwischen dem Seeufer und dem Siedlungsrand dient der Erhaltung der landschaftlichen Eigenart und Vielfalt des Gebietes.