EMSIGES TREIBEN IM FRÜHJAHR – BESONDERS STÖRUNGSANFÄLLIGE ZEIT
Im Frühling ist im Schutzgebiet immer einiges los. Die grossen Vogelzüge sind in vollem Gange, bei denen der Greifensee für viele Vogelarten ein willkommener Rastplatz ist. Die Wintergäste verabschieden sich, andere Arten, die im Süden überwintert haben kehren zurück und bereiten sich auf die Brut vor. Es wird gebalzt, gesungen, getanzt und ein möglichst guter Brutplatz ergattert. In dieser wichtigen Zeit sind die Vögel besonders anfällig auf Störungen.
Für die Wasser- und Zugvögel sind der Frühling und Frühsommer, also die Zeit vom Vogelzug über die Partnersuche bis zur Aufzucht der Jungen eine besonders heikle Zeitspanne. Gehören sie zu den Zugvögeln, sind sie auf störungsfreie Rastplätze während den oft sehr langen Zugstrecken angewiesen. Werden sie während der Rast gestört oder müssen sie gar fliehen, raubt ihnen das die für den Vogelzug dringend benötigten Kräfte.
Insbesondere aber auch die Partnersuche, der Nestbau und die Aufzucht der Jungvögel markiert eine Phase, in der die Vögel besonders sensibel auf Gefahren und Störungen reagieren. Werden sie in dieser Zeit zum Beispiel durch Hunde gejagt oder aufgescheucht, verlassen sie unter Umständen das Gebiet, um woanders zu brüten oder versuchen die Gefahr vom Nest wegzulocken und sind gezwungen die Brut schutzlos zurück zu lassen. Am Greifensee brüten einige sehr seltene Arten am Boden oder in Bodennähe im Gehölz oder Schilfgürtel, wie zum Beispiel die Zwergdommel. Dies macht sie besonders anfällig auf Störungen.
Im Frühjahr ist es im Wasser- und Zugvogelreservat Greifensee darum besonders wichtig die Regeln in den entsprechend markierten Schutzzonen zu respektieren. Auf dem Wasser sind die Seeschutzzonen mit gelben Bojen gekennzeichnet. Sie dürfen nicht befahren werden. Und zum Schilfgürtel und Schwimmblattbeständen muss generell ein Abstand von mindestens 25 Metern eingehalten werden. An Land dürfen in den Schutzzonen die Wege nicht verlassen werden und Hunde sind an der Leine zu führen.
Zusätzliche Leinenpflich während der Brut- und Setzzeit im Kanton Zürich
Seit dem 1. Januar 2023 gilt am Greifensee und im ganzen Kanton Zürich während der Brut- und Setzzeit vom 1. April bis am 31. Juli zusätzlich auch im Wald und 50 Meter vom Waldrand entfernt eine temporäre Leinenpflicht für Hunde. Diese ist oft nicht separat ausgeschildert und wurde mit dem neuen kantonalen Jagd- und Hundegesetz eingeführt. Weitere Informationen finden Sie hier.
Vogelgrippe auch am Greifensee
Leider ist ab Ende Februar 2023 die Vogelgrippe auch am Greifensee angekommen. Vor allem Möwen und Störche wurden bis anhin positiv auf das Vogelgrippevirus getestet. Es kann sein, dass im weiteren Verlauf auch noch andere Arten betroffen sein werden. Wenn Sie am Greifensee einen toten oder kranken Wildvogel entdecken, ist es wichtig den Vogel nicht zu berühren und auch Hunde davon fern zu halten. Bitte melden Sie ihn zudem immer über die Notrufnummer 117. So kann der Jagdaufseher aufgeboten werden, um den Vogel zu bergen und allenfalls zu beproben. Damit können weitere Ansteckungen vermieden werden. Weitere Informationen finden Sie hier.